Frank Rosin vs Deutscher Tierschutzbund Anzeige gegen Frank Rosin

„Der Verzehr von Krebsen zählt zwar gesetzlich als „vernünftiger Grund“ zur Tötung, jedoch nur, wenn die richtige, also verhältnismäßige Tötungsmethode angewandt wird“, erklärt Evelyn Ofensberger, Leiterin der Rechtsabteilung beim Deutschen Tierschutzbund. „Die Tötung von Krebstieren durch Braten ist langwierig und qualvoll und per Gesetz daher ausdrücklich verboten.“

Da Schmerzen unter Umständen eine Starre bei den Krebsen auslösen, kann bei Beobachtern der falsche Eindruck entstehen, dass Tiere im Topf bereits tot seien.  Im Fall von Rosin war allerdings deutlich erkennbar, dass mindestens einer der Flusskrebse immer noch am Leben war, als Rosin die Tiere einige Zeit später mit einem Kochlöffel umrührte. Die Sendungsaufzeichnung lässt darauf schließen, dass der qualvolle Tod der Krebse mehrere Minuten gedauert haben muss.

Zur Tötung von Krebstieren ist gegenwärtig neben einer elektrischen Tötung nur das Töten im kochenden Wasser zugelassen, wobei das Wasser den Tierkörper vollständig bedecken muss. Da der Gesetzgeber mittlerweile die Schmerzempfindungsfähigkeit von Krebstieren anerkannt hat, wird mit der anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes auch die Tötung im kochenden Wasser ohne eine vorherige Betäubung verboten sein. „Auch, wenn Schmerzen und Stress bei Wassertieren weniger leicht zu erkennen sind, ist die Empfindungsfähigkeit von Zehnfußkrebsen mittlerweile wissenschaftlich nachgewiesen“, erklärt Katrin Pichl, Fachreferentin für Wildtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Sie zeigen komplexes Verhalten, haben ein gewisses Maß an Bewusstsein und verfügen über eine beachtliche Lernfähigkeit.“

Neben dem Verdacht der ordnungswidrigen Tötung der Flusskrebse gemäß Paragraf 18 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes, erhebt der Deutsche Tierschutzbund auch Vorwürfe wegen der offensichtlich ordnungswidrigen Lagerung der Tiere. So war zu sehen, wie Rosin die Flusskrebse in einer Glasschale ohne Wasser aus dem Vorratsraum zur Küche im Senderstudio transportierte. Nicht verwendete lebende Exemplare stellte er in der wasserlosen Schale auf der Küchenarbeitsplatte beiseite.

Die Episode 6 aus Staffel 1 von „Wer kocht das Beste für die Gäste?“ wurde am 21. August 2024 auf Sat.1 ausgestrahlt auf der Streaming-Plattform Joyn zum Abruf bereitgestellt. Der Deutsche Tierschutzbund wurde durch einen aufmerksamen Zuschauer auf das tierschutzwidrige Vorgehen hingewiesen.